Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin, sowie Psychotherapeutin bin ich gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 und § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Dritten ist Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen mir als Psychologin und Psychotherapeutin und Patient*innen.
Kosten
Ein Einzeltermin dauert 50 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt und kostet 100 Euro (unabhängig ob Psychotherapie/Biofeedbacktherapie/Beratung).
Teilrückerstattung durch IHRE Krankenkasse
Bei der Inanspruchnahme von Psychotherapie ist eine Teilrückerstattung des bezahlten Honorars durch die Krankenkasse möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die aktuelle Höhe der Rückerstattung. Um die Teilrückerstattung zu erhalten, müssen Sie spätestens vor der zweiten Stunde eine Bestätigung einer "ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung" bei Ihrem Allgemeinarzt einholen. 
Psychotherapie für Personen in schlechter wirtschaftlicher Lage
Ich habe einen Vertrag mit der ARGE Psychotherapie zur Direktverrechnung  für Einzelpsychotherapie als Sachleistung für Personen mit geringen finanziellen Mitteln (WS-Regelung); sofern Sie nach Einreichung des Antrages, die Voraussetzungen erfüllen (die Kriterien entsprechen denen der Rezeptgebührenbefreiung), können Sie Psychotherapie mit geringem oder keinem Selbstbehalt in Anspruch nehmen.
Erstgespräch
Das Erstgespräch soll Ihnen dazu dienen, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen und für sich abzuwägen, ob Sie die Psychotherapie/Biofeedbacktherapie/Beratung beginnen möchten. Im Erstgespräch werden erste organisatorische Punkte besprochen, sowie Informationen vermittelt und erfragt (u.a. Persönliche Aufklärung über Psychotherapie, Berufspflichten, Exploration von Zielen), als auch die Anamnese erfasst. Das Erstgespräch ist aufgrund dessen bereits kostenpflichtig.
Absageregelung
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist es notwendig diesen mindestens 24 Stunden davor abzusagen, ansonsten wird dieser in Rechnung gestellt. 
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